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Wettbewerbsrecht in Deutschland
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung von Marktteilnehmern und soll einen freien Leistungswettbewerb gewährleisten. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Als einer der Kernbereiche des deutschen Wettbewerbsrechts beraten wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen zu sämtlichen Fragestellungen des Lauterkeitsrechts.
Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht
Wir unterstützen Sie insbesondere bei der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Abwehr von Angriffen Dritter bei (mutmaßlichen) Wettbewerbsverstößen und begleiten Sie bei der Aufarbeitung und pragmatischen Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen zur Vermeidung solcher Verstöße für die Zukunft.
Zur Vermeidung eigener Wettbewerbsverstöße bieten wir zudem eine umfassende Compliance-Beratung, welche Ihnen einerseits kreative Handlungsspielräume zur Realisierung Ihrer wirtschaftlichen Ziele belassen soll, andererseits Sie und Ihre Geschäftstätigkeit vor Angriffen durch Wettbewerber oder Dritte schützen soll.
So prüfen wir für Sie beispielsweise Ihre (geplanten) Projekte oder einzelne Maßnahmen (z.B. Geschäftspraktik, Produktgestaltung und Markteinführung, Marketingprojekt, Werbemaßnahme, Internetauftritt) auf Verstöße gegen das UWG bzw. gegen branchenspezifische verwandte Spezialgesetze wie
- das Telemediengesetz (TMG),
- das Heilmittelwerbegesetz (HWG),
- Vorgaben aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. dem Medizinproduktegesetz (MPG) und/oder dem Apothekengesetz (ApoG),
- das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Vorgaben zu Health-Claims und Kennzeichnung.
Bei Vorliegen von Verstößen durch Wettbewerber entwickeln wir für Sie kostenorientierte Strategien der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung (häufig im einstweiligen Rechtsschutz) ihrer Ansprüche. Gleichzeitig beraten und unterstützen wir Sie in jedem Verfahrensstadium bei einer möglichen Einigung mit dem Wettbewerber oder gegen Sie vorgehenden Dritten.
Beratungsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht
- Wettbewerbsrechtliche Compliance: Beurteilung evtl. wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen
- Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
- Verhandlungen über gütliche Einigung zwischen Verletzer und Verletztem
Ihr Kontakt
Dr. Tobias Maier, Partner
- Rechtsanwalt, Co-Head of International Health and Life Sciences
- +49 89 54565 262
- E-mail Dr. Tobias Maier
Dr. Alexander Niethammer, LL.M. (UConn), Managing Partner
- Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York), Managing Partner Germany
- +49 89 54565 318
- E-mail Dr. Alexander Niethammer, LL.M. (UConn)
Axel Zimmermann, Partner
- Rechtsanwalt
- +49 89 54565 223
- E-mail Axel Zimmermann
